Entscheidung des Obersten Ehrengerichts

Datum: 15.03.2024

Am 10.03.2024 hat das Oberste Ehrengericht des Coburger Convents (CC) der Präsidierenden 2023/2024, die Landsmannschaft Thuringia Berlin im CC, untersagt, am Pfingstkongress 2024 und 2025 in Coburg als aktiver Bund teilzunehmen und ihr zudem auch das aktive Stimmrecht auf den Conventen 2024 und 2025 entzogen. Die Entscheidung erfolgte auf Grund eines Antrags des Amtes für Rechtsangelegenheiten des CC, mit dem der Landsmannschaft Thuringia Berlin im CC vorgeworfen wurde, ihre Strafgewalt über ihre Mitglieder wegen der Vorfälle im Oktober 2022 in Freiburg im Breisgau nicht angemessen ausgeübt zu haben.

Der Verband und seine Mitglieder freuen sich nun auf den Pfingstkongress in Coburg, an dem alle Veranstaltungen wie gewohnt stattfinden werden. Die Landsmannschaft Thuringia Berlin im CC wird während dieser Tage ausschließlich durch ihre Altherrenschaft repräsentiert.

Martin Vaupel

Pressesprecher